Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland kann schon heute davon ausgegangen werden, daß die betriebliche Altersversorgung künftig unverzichtbar wird.
Allgemein scheinen Vorteile für das Unternehmen bei der betrieblichen Altersversorgung nicht vorhanden zu sein. Der Arbeitnehmer wird oft als einseitig Begünstigter gesehen, für den das Unternehmen langfristig leisten soll.
Bei richtiger Gestaltung aber bringt unternehmensfinanzierte betriebliche Altersvorsorge die vom Gesetzgeber gewollten Finanzierungseffekte im Unternehmen.
Langfristige Zahlungsverpflichtungen können ausgeschlossen werden.
Neben diesen klassischen Formen der betrieblichen Altersversorgung wächst im zunehmenden Maße auch die Verantwortung des Arbeitnehmers zur Absicherung seines Ruhestandes.
Die Eigenvorsorge erfolgt aber zumeist aus versteuertem Einkommen.
Der Gesetzgeber hat hier reagiert und wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung verabschiedet, die zukunftsweisend sind.
Die Anerkennung der Finanzierung durch den Arbeitnehmer (Entgeldumwandlung) und die Bemessung der Leistungen nach einem vorgegebenen Beitrag.
Jetzt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Initiative ergreifen und sich die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung sichern. Es ist für das Unternehmen und seine Mitarbeiter wesentlich attraktiver, die Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen aufzubauen.
Die nachfolgenden Informationen sind geeignet, einen Überblick über die Möglichkeiten und Ergebnisse betrieblicher Altersversorgung zu geben.
Direktversicherung
Unternehmensfinanzierte Direktversicherung
Das Prinzip | Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine oder mehrere Leistungen der betriebliche Altersversorgung zu. Zur Finanzierung wendet er Mittel in eine Direktversicherung und/oder Unterstützungkasse auf , bzw. bildet Pensionsrückstellungen. |
Der Vorteil | Die Aufwendungen eines Unternehmens sind steuerlich abzugsfähig. |
Die Charakteristik der Wege | Beitragszahlungsdauer kann verkürzt werden (5 Jahre) Beleihung des Vermögens durch den Arbeitgeber ist möglich. Überschüsse können zugunsten des Unternehmens genutzt werden. Bilanzneutral |
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Das Prinzip | Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes, Sonderzahlungen oder Tantieme zugunsten einer Versorgung im Alter. |
Der Vorteil | Der Arbeit mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze spart durch diese Entgeldumwandlung die Lohnsteuer und die Beiträge zu Sozialversicherung auf den umgewandelten Betrag. Der Arbeitgeber wird nicht zusätzlich belastet. Bei den Finanzierungswegen werden Gehaltsbestandteile von der hochbesteuerten Phase (pauschal besteuert) und sind ab Rentenbeginn bei Sofortauszahlung steuerfrei. |
Die Charakteristik der Wege | Einsparung von Lohnsteuer und bei Sonderzahlung auch der Sozialabgaben auf den Beitrag für den Arbeitnehmer. Kapitalauszahlungen sind steuerfrei. Rentenzahlungen werden nur zum Teil versteuert (Ertragswert ca. 27-32 %). Einsparung der Sozialabgaben bei Sonderzahlungen auf den Beitrag bei Arbeitgeber. Bilanzneutral für das Unternehmen. Maximaler Höchstbeitrag 1.752,- EUR (876,- EUR halbjährlich) Höchstbetrag-Durchschnittsbildung 2.148,- EUR |
Direktversicherung
Unternehmensfinanzierte Direktversicherung (bis 31.12.2004 §40b)
Das Prinzip | Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine oder mehrere Leistungen der betriebliche Altersversorgung zu. Zur Finanzierung wendet er Mittel in eine Direktversicherung und/oder Unterstützungkasse auf , bzw. bildet Pensionsrückstellungen. |
Der Vorteil | Die Aufwendungen eines Unternehmens sind steuerlich abzugsfähig. |
Die Charakteristik der Wege | Beitragszahlungsdauer kann verkürzt werden (5 Jahre) Beleihung des Vermögens durch den Arbeitgeber ist möglich. Überschüsse können zugunsten des Unternehmens genutzt werden. Bilanzneutral |
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (bis 31.12.2004 §40b)
Das Prinzip | Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes, Sonderzahlungen oder Tantieme zugunsten einer Versorgung im Alter. |
Der Vorteil | Der Arbeit mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze spart durch diese Entgeldumwandlung die Lohnsteuer und die Beiträge zu Sozialversicherung auf den umgewandelten Betrag. Der Arbeitgeber wird nicht zusätzlich belastet. Bei den Finanzierungswegen werden Gehaltsbestandteile von der hochbesteuerten Phase (pauschal besteuert) und sind ab Rentenbeginn bei Sofortauszahlung steuerfrei. |
Die Charakteristik der Wege | Einsparung von Lohnsteuer und bei Sonderzahlung auch der Sozialabgaben auf den Beitrag für den Arbeitnehmer. Kapitalauszahlungen sind steuerfrei. Rentenzahlungen werden nur zum Teil versteuert (Ertragswert ca. 27-32 %). Einsparung der Sozialabgaben bei Sonderzahlungen auf den Beitrag bei Arbeitgeber. Bilanzneutral für das Unternehmen. Maximaler Höchstbeitrag 1.752,- EUR (876,- EUR halbjährlich) Höchstbetrag-Durchschnittsbildung 2.148,- EUR |
Direktversicherung ab 01.01.2005 (§3/63 EStG)
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Das Prinzip | Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes, Sonderzahlungen oder Tantieme zugunsten einer Versorgung im Alter. |
Der Vorteil | Der Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze spart durch diese Entgeltumwandlung die Lohnsteuer und die Beiträge zu Sozialversicherung auf den umgewandelten Betrag. Der Arbeitgeber wird nicht zusätzlich belastet. |
Die Charakteristik der Wege | Einsparung von Lohnsteuer und bei Sonderzahlung auch der Sozialabgaben auf den Beitrag für den Arbeitnehmer. Nachgelagerte Besteuerung. 30 % Kapitalentnahme einmalig zum Rentenbeginn möglich (steuerpflichtig). Bilanzneutral für das Unternehmen. Maximaler Höchstbeitrag 242,- EUR p.m. (2.904,- p.a.) 150,- EUR p.m. zusätzlich steuerfrei sparbar, sofern nicht eine alte Direktversicherung auf Pauschalsteuerbasis besteht. |
Unterstützungskasse
Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse
Vorteile: |
Dotierungsmöglichkeiten höher als bei Direktversicherungen. Keine Pauschalsteuern auf den Beitrag zur Unterstützungskasse. Keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Beitrag zu Unterstützungskasse. Überschüsse können zur Reduzierung von Aufwendungen bzw. zur Leistungserhöhung beim AN verwendet werden. Bilanzneutral für das Unternehmen. |
Herr Fischer ist Arbeitnehmer | Deshalb trifft er mit seinem Arbeitgeber eine Vergütungsvereinbarung. |
Er möchte einen Teil seines Bruttolohnes in seine Altersvorsorge fließen lassen. | Der Arbeitgeber leitet nun eine Umwandlung des Bruttolohnes in die Unterstützungskasse ein. |
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Diese Zuwendungen setzen sich zusammen aus dem Lohnverzicht und dem gesparten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanteil. | |
Die Unterstützungskasse schließt mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag zugunsten von Herrn Fischer ab. | |
Die Unterstützungskasse trifft mit Herrn Fischer eine Verpfändungsvereinbarung, damit nur Herr Fischer über das Vermögen verfügen kann. Zu Rentenbeginn erhält Herr Fischer sein Vermögen von der Unterstützungskasse ausbezahlt. |
Prinzip der Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) mittels Unterstützungskasse
Die Entgeltumwandlung mittels Unterstützungskasse ist die zeitgemäße Antwort auf die derzeitige Situation der Altersversorung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Angst der Arbeitgeber vor weiteren Kostenbelastungen aufgrund von Konjunkturschwankungen, steigender Insolvenzen sowie steigenden Abgaben für den Arbeitnehmer machen eine Neuorientierung des Versorgungsaufbaues zur sogenannten vierten Säule der Alterssicherung notwendig.
Hierfür sind vor allem jene Vergütungsmodelle geeignet, die die steuerlichen Möglichkeiten nutzen, welche nun auch gesetzlich durch die zum 01. 01. 1999 in Kraft getretene Reform des Betriebsrentengesetzes untermauert sind.
Der Arbeitnehmer kann mit der Entgeltumwandlung selbst den Aufbau seines Versorgungskapitals für den Zeitraum des Ruhestandes auf sehr vorteilhafte Weise nutzen.
Das Prinzip:
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer Altersversorgung für die Zukunft.
Der Vorteil:
Der Arbeitgeber wird zusätzlich nicht belastet und der Gesetzgeber fördert dies steuerlich und sozialversicherungsrechtlich, in dem der Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung Lohnsteuern und auch Sozialabgaben* spart.
Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seiner Gehaltsbezüge in seiner aktiven Dienstzeit zugunsten einer Altersversorgung im Ruhestand. Er bewirkt damit einen vollkommenen Lohnsteueraufschub von der hochbesteuerten Aktivphase in die überwiegend mild- bzw. niedrig besteuerte Ruhestandsphase.
Der Arbeitnehmer baut Ruhestandsvermögen mittels Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) aus unversteuertem Einkommen statt aus versteuertem Lohn für seinen Ruhestand auf! Arbeitnehmer und Arbeitgeber ersparen sich ggf. obendrein sogar die Sozialabgaben!*
*Liegt das Gehalt unterhalb der Sozialbeitragsbemessungsgrenze, so mindert die Gehaltsumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt.
Die Ablaufschritte des Versorgungsmodells
a) Gehaltsverzicht
b) Versorgungszusage
c) Zuwendungen des Arbeitgebers (Versorgungsbeitrag)
d) Rückgedeckte Unterstützungskasse
e) Leistungsauszahlung
Bei Erreichen der vereinbarten Altersgrenze beansprucht die Unterstützungskasse das Kapital von der Rückdeckungsversicherung und leitet es an den Arbeitnehmer (Leistungsempfänger) weiter, der dieses bei Zufluss als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert. (Die Steuerbelastung kann auf 5 Jahre verteilt werden)
Der Neue Weg in der
Betrieblichen Altersversorgung
- Unterstützungskasse mit Investmentfonds -
Für Gesellschafter-Geschäftsführer
selbst für Freiberufler und Unternehmer
(Einzelunternehmer, Personengesellschaften möglich)
Innovation – Flexibel – Sicher
Ein Konzept der Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung mit Investmentfonds
außerhalb des Betriebsvermögens mit Betriebsausgabenabzug.
Kein unrentables Steuersparmodell
Als oberstes Gebot der Entwickler stand der geringste Aufwand für das Unternehmen mit dem höchsten Nutzen bei größtmöglicher Flexibilität und kurzer Finanzierungsdauer.
Nutzen und Ertrag im Vordergrund
Durch Einsatz von erstklassigen Investmentfonds ist es möglich eine betriebliche
Altersversorgung in Höhe von z.B.
1.023,- EUR monatliche Rente für einen heute 40-jährigen
Arbeitnehmer innerhalb von 6 Jahren mit weniger als
7.670,- EUR Gesamtaufwand nach Steuern. (Steuersatz 40%)
Bei einem heute 30-jährigen wäre bei gleicher Konstellation sogar
ein Gewinn von über 102.260,- EUR für das Unternehmen realisierbar.
Sicherheit geht vor
Betriebliche Altersversorgung muß in einem Unternehmen einer kurz-, mittel- und langfristigen Betrachtung unterworfen werden. Erst wenn alle Gesichtspunkte ein positives wirtschaftliches Ergebnis ausweisen, macht die BAV einen Sinn. Sie muß Unternehmen, Unternehmern und Begünstigten einen eindeutigen Nutzen bringen.
Genau diese Gesichtspunkte konnten bei diesem Konzept vorbildlich
verwirklicht werden.
Der gesetzliche Rahmen bietet hervorragende Möglichkeiten.
Highlights:
Bilanzneutral
Höchste Flexibilität
Fluktuationsgewinne
In 6 Jahren ausfinanziert
Anlage in Investmentfonds
Aufbau von Stillen Reserven
Ausserhalb der Konkursmasse
Als Betriebsausgaben abzugsfähig
Sicherheit bei Ausscheiden der Mitarbeiter
Ein Meilenstein in der
Betrieblichen Altersversorgung
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Für wen kommt's in Frage?
Arbeitnehmerkreis
In den Genuss der Entgeltumwandlung können alle "Arbeitnehmer im Sinne des § 17 BetrAVG" kommen.
Hierzu zählen insbesondere:
Arbeiter, Angestellte (auch im 2. Beschäftigungsverhältnis, 400,- EURO Job´s) | |
Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, jedoch eine Zusage aus Anlass für die Tätigkeit für einen Betrieb erhalten (Handelsvertreter, Honorararbeiter) | |
GmbH-Geschäftsführer (unter Beachtung besonderer Bestimmungen des Steuerrechts) | |
angestellte Ehegatten (unter Beachtung besonderer Bestimmungen des Steuerrechts) | |
Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften |
Ausgeschlossen sind Unternehmer, Inhaber (ohne Anstellungsvertrag), Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte.
Die Vorteile und Nachteile auf einen Blick
Die Gehaltsumwandlung - das Versorgungsmodell
Vorteile:
- löst keine Lohn- und Kirchensteuer auf die Beträge aus
- spart die Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - innerhalb
der Beitragsbemessungsgrenze
- bewirkt bei Gehaltsumwandlung eine sofortige Steuererspranis
- wächst lohnsteuerfrei bis zur Leistungszahlung an
- Ist sicher und rentabel! Sicher, weil die Zusage garantiert wird und die
Anlage mündelsicher ist. Und rentabel, weil das Vermögen aus
unversteuertem Geld aufgebaut wird.
- ist keiner Beitragsbegrenzung unterworfen
- bietet sofortigen Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen
- ist von Beginn an unverfallbar für den Arbeitnehmer (Verpfändung an
den Arbeitnehmer)
- kann bei Arbeitsplatzwechsel weitergeführt werden
- sichert das Vermögen auch bei Konkurs des Arbeitgebers
- ist auch im 2. Beschäftigungsverhältnis möglich
- kann zusätzlich zur bestehenden Direktversicherung abgeschlossen
werden
- ist für den Arbeitgeber weitgehend kostenneutral (evtl. geringe
Verwaltungsgebühr), schafft Mitarbeiterbindung und soziales Prestige
zum Nulltarif
- ist für den Arbeitgeber bilanzneutral (weder Aktivierung von
Versicherungsguthaben, noch Passivierung von
Versorungsverpflichtungen)
- beinhaltet keinen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber
- ist auch für ältere Arbeitnehmer geeignet, die in weniger als 5 Jahren
in Rente gehen
Hartz IV geschützt !
Nachteile:
- Der Arbeitgeber muss zustimmen.
- Keine Einmalzahlungen möglich.
- Verwaltungskosten beim U-Kassen-Träger (gering)
- PSV-Beitragspflicht
Die Rechtsgrundlagen
Steuerrecht
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Berechnung: Steuerklasse 1/0, 8% Kirchensteuer, Zusatzbeitrag zu Krankenversicherung 0,9%
Lohnzettel (monatlich) | ||
AN ohne Wandlung | AN mit Wandlung | |
steuerpflichtiger Bruttolohn (alt): | 2.556,50 EUR | 2.556,50 EUR |
Gehaltsumwandlung: | 0,00 EUR | 242,00 EUR |
steuerpflichtiger Bruttolohn (neu): | 2.556,50 EUR | 2.314,50 EUR |
- Lohnsteuer: | 338,00 EUR | 278,91 EUR |
- Kirchensteuer: | 27,04 EUR | 22,31 EUR |
- Solidaritätszuschlag: | 18,59 EUR | 15,34 EUR |
= Summe der Steuern: | 383,63 EUR | 316,56 EUR |
Ihr Vorteil: | 67,07 EUR | |
versicherungspflichtiger Bruttolohn (alt): | 2.556,50 EUR | 2.556,50 EUR |
Gehaltsumwandlung: | 0,00 EUR | 242,00 EUR |
versicherungspflichtiger Bruttolohn (neu): | 2.556,50 EUR | 2.314,50 EUR |
- RV-Beitrag ( 9,35% / 9,35% ): | 239,03 EUR | 216,41 EUR |
- AV-Beitrag ( 1,5% / 1,5% ): | 38,35 EUR | 34,72 EUR |
- KV-Beitrag ( 7,3% / 8,2% ): | 209,63 EUR | 189,79 EUR |
- PV-Beitrag ( 1,175% / 1,425% ): | 36,43 EUR | 32,98 EUR |
= Summe der Abzüge: | 523,44 EUR | 473,90 EUR |
Ihr Vorteil: | 49,54 EUR | |
Nettolohn | 1.649,43 EUR | 1.524,04 EUR |
Netto-Verzicht: | 125,39 EUR | |
Ihr Spar-Vorteil: | 116,61 EUR |
Fazit
Der Arbeitnehmer mit Gehaltsumwandlung spart monatlich 242,- EUR. Er hat aber nur 125,39 EUR weniger Nettolohn als der Arbeitnehmer ohne Gehaltsumwandlung.
und hat Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in Höhe von 116,61 EUR
Vergleich von Bruttosparen mit Nettosparen (monatlich) bei gleichem verfügbaren Nettobetrag | ||
AN ohne Wandlung | AN mit Wandlung | |
Betrag zum Bruttosparen: | 0,00 EUR | 242,00 EUR |
vorhandener Nettolohn: | 1649,43 EUR | 1524,04 EUR |
Netto-Verzicht, konventionell ansparen möglich |
125,39 EUR | 0,00 EUR |
Neuer verfügbarer Nettobetrag | 1542,04 EUR | 1542,04 EUR |
verfügbarer Anlagebetrag: | 125,39 EUR | 242,00 EUR |
Laufzeit der Anlage in Jahren/Monaten: | 30 Jahre und 0 Monate | 30 Jahre und 0 Monate |
mögliche Kapitalauszahlung: | 110.492,- EUR nach dem 62. Lebensjahr – Halbeinkünfteverfahren, davor Abgeltungssteuer-pflichtig |
220.854,- EUR nachgelagerte Besteuerung |
mögliche monatliche Rente*: | 470,- EUR Ertragswert steuerpflichtig |
828,- EUR komplett steuerpflichtig |
* Derzeit erhöht sich die Rente jährlich um 1,9 %.
Je nach Steuerklasse verändern sich die Ergebnisse. Dies rechne ich Ihnen gerne exakt aus.
Die Abwicklung ist ganz einfach
Ob Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse spielt keine Rolle:
Als überbetriebliche Versorgungseinrichtung nimmt die Unterstützungskasse ihren Mitgliedern die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung weitgehendst ab.
Die Sicherheit ist gewährleistet
Von Beginn an wird eine vertragliche Unverfallbarkeit der Versorgung zugesichert.
Für den Fall der Insolvenz wird Ihnen und Ihren versorgungsberechtigten Angehörigen von Beginn an ein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung eingeräumt.
Liquiditätsgewinn für das Unternehmen
(Beispielrechnung)
Annahme:
- Mitarbeiter 25
- Umgewandelter Unterstützungskassenbeitrag 100,- EUR p.M.
Bei 25 Mitarbeitern erzielt Ihr Betrieb eine jährliche Einsparung in Höhe von
EUR 6.131.64,-
Geht man von einer durchschnittlichen Gehaltsumwandlungsdauer von 25 Jahren aus, erzielt Ihr Unternehmen einen Liquiditätsvorteil von EUR 153.291,- .
Der eingesparte Betrag in Investmentfonds oder Ähnlichem angelegt, kann zu einem beträchtlichem Ergebnis vor Steuern führen.
Der Weg Pensionsrückstellung
Vorteile: | |
a) Arbeitnehmer | - Einsparung der Lohnsteuern und der Sozialabgaben auf den Umwandlungsbetrag, wenn die Höhe des Einkommens unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. - Keine Höchstgrenzen des Umwandlungsbetrages - Ergänzende Versorgung zur Direktversicherung. |
b) Unternehmen | - Minderung der Lohnnebenkosten, da für umgewandelte Gehaltsteile keine Sozialabgaben fällig werden, wenn die Höhe des Einkommens unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. |
c) allgemein | - Einmalige Beiträge können jedes Jahr neu vereinbart werden - Keine Pauschalsteuern auf den Umwandlungsbetrag |
zu beachten: | |
a) Arbeitnehmer | - Alle Leistungen sind steuerpflichtig, allerdings mit dem im Ruhestand in der Regel niedrigerem Steuersatz (bei Rentenzahlung) - Bei Kapitalzahlung kann die Steuerpflicht auf 5 Jahres- beträge verteilt werden (weitestgehend steuerfrei) |
b) Unternehmen | - Die Versorgungsleistungen erscheinen in der Bilanz |
Als Fazit kann man festhalten, daß der demographische Wandel in Deutschland die Sozialpolitik vor große Herausforderungen stellt.
Damit ist die betriebliche Altersversorgung (BAV) schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Absicherung.
Bei richtiger Gestaltung der BAV muß ein Optimum aus den Finanzierungswegen entsprechend der betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Ziele des Unternehmens ermittelt werden.
So ist die Direktversicherung auf Grund der Möglichkeiten zur verkürzten Beitragszahlungsdauer, der Überschußverwendung zu Gunsten des Unternehmens und der sofortigen Beleihungsmöglichkeit ein idealer Einstieg in die unternehmensfinanzierte BAV.
Durch Nutzung der Wege Unterstützungskasse und in einzelnen Fällen der Pensionszusage (z.B. Gesellschafter / Geschäftsführer) wird die BAV im Unternehmen sinnvoll ergänzt und abgerundet.
Neben der sozialen Verantwortung des Unternehmens und den damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Vorteilen gewinnt die eigenverantwortliche Vorsorge für den Ruhestand eine immer größere Bedeutung.
Heute sind innovative Versorgungskonzepte gefragt. Bei der Entgeldumwandlung über die Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage bietet besonders Führungskräften eine hohe rentable Gestaltungsform für variable Bezüge.
Um eine, auf die Unternehmensziele und -Struktur abgestimmte BAV zu gewährleisten, bedarf es einer unabhängigen Information und Beratung.
Die optimale Gestaltung der BAV in einem mittelständischen Unternehmen kann nur durch einen Berater erfolgen, der nicht nur alle Durchführungswege der BAV anbieten und realisieren kann, sondern auch beide Seiten, die unternehmensfinanzierte und die arbeitnehmerfinanzierte BAV miteinander verbindet.
Pensionskasse
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||||||
Vorteile: | Vorteile: | ||||||||||||||||||||||||
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Neu ab 01.01.2005: |
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Nachteile: | Nachteile: | ||||||||||||||||||||||||
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Pensionsfonds
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||
Vorteile: | Vorteile: | ||||||||||||||||||||
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Nachteile: | Nachteile: | ||||||||||||||||||||
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