
Leider drohen auch für das „zweite Zuhause“ gefahren auf dem Campingplatz oder gar im Winterlager. Bieten Sie Ihrem Kunden einen umfangreichen Versicherungsschutz an mit der Campingversicherung.
Versicherte Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser
- Unfall
- Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen
- Glasbruch an der Außenverglasung
Wo gilt der Versicherungsschutz:
- Auf offiziell eingerichteten Campingplätzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Italien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Ungarn und Kroatien
- Im Winterlager sowie während der Überführung
- Während aller Fahrten und Aufenthalte innerhalb des versicherten Geltungsbereiches – jedoch nur für den Inhalt
Was kann versichert werden:
- Wohnwagen oder Mobilheim zur ständigen privaten Nutzung einschließlich aller fest eingebauten Teile, solange sie nicht auf eigener Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
- Vorzelt
- Bewegliches Inventar